Bauabnahme
Unsere Bauleiter nehmen gemeinsam mit Ihnen und den Auftragnehmern entsprechend § 4 Abs. 10 der VOB, Teil B handwerkliche Teilleistungen schon während der Bauphase ab. Eine solche technische Zwischenabnahme ist eine Zustandsfeststellung der Bauleistungen und dient Ihnen als Qualitätssicherung und -kontrolle bereits ausgeführter Arbeiten.
Nach erfolgreicher Beendigung der gesamten Baumaßnahme unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Erklärung der förmlichen Abnahme. Zu diesem Zweck begehen wir gemeinsam mit Ihnen und den ausführenden Fachunternehmern das vertragsmäßig vereinbarte und hergestellte Werk – alle Einzelheiten der Abnahme werden von uns protokolliert.